Kindertagestätten
Kindertagesstätten in der Gemeinde Harsum
Kindergarten Regenbogen
Frau Evelyn Marx-Lampe
Osterfeldstraße 6
31177 Harsum
Telefon: 05127-4658
E-Mail: kts.harsum@evlka.de
Internet: www.kindertagesstaette-regenbogen.wir-e.de/

Kath. Kindergarten St. Antonius
Frau Mechthild Flögel
Ahstedter Str. 14
31177 Harsum - Adlum
Telefon: 05123-421
E-Mail: st.antonius-kiga@htp-tel.de

Kath. Kindergarten St. Catharina
Frau Mechthild Kaul
Am Bache 18
31177 Harsum - Asel
Telefon: 05127-69070
E-Mail: kigacatharina@t-online.de

Kath. Kindergarten St. Martinus
Frau Ariane Wehmeier
Landwehrstraße 16
31177 Harsum - Borsum
Telefon: 05127-1428
E-Mail: kita.borsum@t-online.de
Internet: www.kita-borsum.de

Kath. Kindergarten St. Vincenz
Herr Reinhard Fischer
Kirchplatz 6
31177 Harsum
Telefon: 05127-4307
E-Mail: kita-sanktvincenz-harsum@gmx.de
Internet: www.kita-harsum.de

Kindergarten Hönnersumer Zwerge e. V.
Frau Regina Müller
Am Sumpf 16
31177 Harsum - Hönnersum
Telefon: 05127-6613
E-Mail: info@hoennersumer-zwerge.de
Internet: hoennersumer-zwerge.de

Kindergarten Pusteblume Harsum e. V.
Frau Trisha Butt
Hoher Weg 20
31177 Harsum
Telefon: 05127-4528
E-Mail: vorstand@pusteblume-harsum.de
Internet: www.pusteblume-harsum.de

Kindergarten Rautenberg e. V.
Frau Gabriele Kubatzki
Rutenbergstr. 28
31177 Harsum - Rautenberg
Telefon: 05128-5851
E-Mail: kigarautenberg@gmx.de
Internet: www.kindergarten-rautenberg.de

AWO-Kindertagesstätte Zur Zuckerfabrik
Zur Zuckerfabrik 4
31177 Harsum
E-Mail: n. n.
Internet: www.awo-juki.de

Anmeldung für den Besuch der Kindertagesstätte
Die neun Kindertagesstätten in den Ortschaften der Gemeinde Harsum befinden sich in freier Trägerschaft. Sie haben sich gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung auf ein gemeinsames Anmeldeverfahren geeinigt und geben jeweils für den Einzugsbereich der Grundschulen in Harsum und Borsum einen einheitlichen Anmeldebogen aus. Auf diesem kann eine Reihenfolge der Kindertagesstätten für die gewünschte Aufnahme festgelegt werden. Der ausgefüllte Anmeldebogen sollte bei der Einrichtung des Erstwunsches, kann aber auch in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Im Anschluss daran findet eine abgestimmte zentrale Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze statt.
Sofern ein Kind für mehrere Einrichtungen angemeldet ist, wird den Eltern im Wege des Vergabeverfahrens nur einmal ein Betreuungsplatz angeboten.
Nach der derzeitigen Planung wird im August 2023 die neue Kindertagesstätte Zur Zuckerfabrik in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen eröffnet. Ob die zeitliche Planung so umgesetzt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Anmeldebogen KiTa Bereich Harsum wurde ergänzt. Sollte Ihr Erstwunsch diese neue Kindertagesstätte und der Aufnahmezeitpunkt der 01.08.2023 sein,
● tragen Sie bitte im Reihenfolge-Kästchen eine „1“ und unter Aufnahmezeitpunkt „01.08.2023 oder später“ ein, wenn Sie in jedem Fall eine Aufnahme hier wünschen, auch wenn sie sich zeitlich verzögern sollte,
● tragen Sie bitte im Reihenfolge-Kästchen ein „X“ und bei den anderen Kitas Ihre Wunschreihenfolge 1 - 4 ein, wenn Sie in jedem Fall eine Aufnahme zum 01.08.2023 wünschen und deshalb auch einen Platz in einer anderen Kita nehmen, wenn sich die Eröffnung zeitlich verzögern sollte.
Anmeldebogen KiTa Bereich Harsum (ausfüllbar)
Anmeldebogen KiTa Bereich Borsum (ausfüllbar)
Kosten:
Für den Besuch der Krippe in der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Einrichtung erhoben. Der Besuch des Kindergartens ist ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei.
Die Höhe des Elternbeitrages ist abhängig vom gewünschten Betreuungsumfang und der Anzahl der gleichzeitig beitragspflichtig betreuten Geschwisterkinder. Er berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten und kann auf Antrag bei der Gemeinde Harsum im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe ermäßigt werden.
Antrag Ermäßigung Erlass Elternbeitrag
Bescheinigung KiTa Anlage Antrag Ermäßigung
Bei einer Betreuung des Kindes in einer Einrichtung außerhalb der Wohnortgemeinde bzw. bei einem Wohnort außerhalb der Gemeinde der betreuenden Einrichtung muss der folgende "Antrag auf Betreuung eines Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde" gestellt werden. Er ist bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes abzugeben.
Antrag auf Betreuung eines Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde