Schulkindbetreuung Harsum

Schulkindbetreuung Borsum

Schulkindbetreuung

Schulkindbetreuung

SKiB Harsum

Hoher Weg 18
31177 Harsum

Leitung: Frau Nadine Abmeier
Stellv. Leitung: Frau Sonja Lukstein

Telefon
05127 / 405-240                                                     

E-Mail
skib-harsum@harsum.de

SKiB Borsum

Martinstr. 69
31177 Borsum

Leitung: Frau Sandra Schulz
Stellv. Leitung: Frau Janina Oppermann

Telefon
05127 / 909-132

E-Mail
skib-borsum@harsum.de



Die Gemeinde Harsum unterhält das freiwillige Angebot einer Schulkindbetreuung für Kinder, die die örtlichen Grundschulen in den Ortschaften Borsum und Harsum besuchen.

Sie ist eine pädagogische und familienunterstützende Einrichtung mit dem Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung. Sie soll die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie fördern.

Die Schulkindbetreuung (SKiB) ist mit ihren beiden Standorten den Grundschulen angegliedert. Sie umfasst das Angebot einer

  • Betreuung vor Beginn der Schule,
  • Betreuung im zeitlichen Rahmen der Verlässlichen Grundschule (nur Harsum),
  • Nachmittagsbetreuung,
  • Ferienbetreuung und
  • eines pädagogischen Mittagstisches (auf Wunsch).

Aufnahme

Schriftliche Aufnahmeanträge sind mit dem dafür vorgesehenen Anmeldebogen in der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel zum Beginn des offiziellen Schuljahres am 01. August jeden Jahres für die Dauer eines Schuljahres. Die Betreuung verlängert sich automatisch für die folgenden Schuljahre bis zum Ende der Grundschulzeit.

Die Schulkindbetreuung als freiwilliges Angebot der Gemeinde Harsum kann nicht sicherstellen, dass jedem angemeldeten Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Die Aufnahme erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze sowie der personellen, fachlichen und räumlichen Ressourcen.

 

Betreuungszeiten

An den Schultagen erfolgt die Betreuung ab 7.00 Uhr bis zum Schulbeginn und ab Schulschluss bis 14.00 Uhr (Allgemeine Betreuungszeit) bzw. 16.00 Uhr (Verlängerte Betreuungszeit).

In den Ferien und an schulfreien Tagen erfolgt die Betreuung ab 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr (Allgemeine Betreuungszeit) bzw. 15.30 Uhr (Verlängerte Betreuungszeit).

In den Ferien ist die Schulkindbetreuung während einer Sommerpause 3 Wochen und 1 Tag sowie einer Weihnachtspause 1 Woche geschlossen.

Während des Schuljahres ist die Schulkindbetreuung an 2 weiteren Tagen geschlossen, an denen das pädagogische Personal gemeinsam an Fortbildungen teilnimmt.

Eine Änderung der Betreuungszeit ist nur zum Monatswechsel möglich. Sie ist schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu erklären.

 

Gebühren

Allgemeine Betreuungszeit

7:00 Uhr bis 14:00 Uhr an Schultagen                                              68,00 €/mtl.

7:30 Uhr bis 14:00 Uhr in den Ferien

 

Verlängerte Betreuungszeit

7:00 Uhr bis 16:00 Uhr an Schultagen                                            136,00 €/mtl.

7:30 Uhr bis 15:30 Uhr in den Ferien

 

Nur Ferienbetreuung und an schulfreien Tagen:

Betreuungszeit 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr                                             38,00 €/mtl.

Betreuungszeit 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr                                             47,00 €/mtl.

 

Mittagessen

Für die Teilnahme am warmen Mittagessen ist ein von der Gemeinde Harsum zu ermittelnder Selbstkostenpreis zu zahlen, der auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben wird und im Laufe der Betreuungszeit angepasst werden kann.

 

Ermäßigung oder Erlass der Gebühren

Die Betreuungsgebühr berücksichtigt die Anzahl der gleichzeitig beitragspflichtig betreuten Geschwisterkinder sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten und kann auf Antrag bei der Gemeinde Harsum im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ermäßigt oder erlassen werden.
Die Ermäßigung / der Erlass kann erst ab dem 1. des Monats bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.


Übernahme der Essengebühr

Die Gebühr für das Mittagessen kann über das Programm „Bildung und Teilhabe“ bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag erlassen werden. Hierzu ist stellen Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Antrag beim Landkreis Hildesheim. Der Bewilligungsbescheid muss dem Familien- und Kinderservicebüro vorgelegt werden. Bezieher von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) legen ohne weitere Antragstellung den Leistungsbescheid des Jobcenters direkt dem Familien- und Kinderservicebüro vor.

 

PDF-Dateien zum Download

Satzung

Gebührensatzung

Anmeldebogen ausfüllbar

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ausfüllbar

Änderungsmitteilung ausfüllbar

Antrag Ermäßigung Erlass Elternbeitrag

Antrag Bildung und Teilhabe


Sachbearbeitung

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