Tagespflege

Tagespflege

Um Familie und Beruf vereinbaren zu können, benötigen Eltern zuverlässige Betreuungsangebote für Ihre Kinder. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen besteht als gleichrangiges Betreuungsangebot die Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungsangebot für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren, wobei das Hauptaugenmerk der Kindertagespflegeperson (KTPP) auf die Betreuung der Kinder von 0 bis 3 Jahren gerichtet ist. Ein besonderes Merkmal der Kindertagespflege ist die personengebundene Betreuung in kleinen Gruppen. Dabei betreut eine qualifizierte KTPP maximal 5 Kinder in ihrer häuslichen Umgebung oder in extra angemieteten Räumen. In einer Großtagespflege betreuen bis zu 3 KTPP maximal 10 Kinder.

Bei der Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson ist die Gemeinde Harsum gern behilflich. Eine Liste der Kindertagespflegepersonen aus dem Gemeindegebiet ist nachfolgend zu finden.

Die Gemeinde Harsum kann auf schriftlichen Antrag der Personensorgeberechtigten die Kostenbeteiligung an den Betreuungskosten je nach Einkommensverhältnissen ganz oder teilweise erlassen. Weitere Hinweise hierzu sind im Informationsblatt Kostenbeitrag zu finden.


PDF Dateien zum Download

Informationsblatt Kostenbeitrag

Antrag Kindertagespflege (ausfüllbar)

Erklärung Tagespflegeperson (ausfüllbar)

Tagespflegepersonen

Antrag Ermäßigung Erlass Elternbeitrag

Sachbearbeiter

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