Kindertagespflege

Kindertagespflege

Um Familie und Beruf vereinbaren zu können, benötigen Eltern zuverlässige Betreuungsangebote für Ihre Kinder. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen besteht als gleichrangiges Betreuungsangebot die Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungsangebot für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren, wobei das Hauptaugenmerk der Kindertagespflegeperson (KTPP) auf die Betreuung der Kinder von 0 bis 3 Jahren gerichtet ist. Ein besonderes Merkmal der Kindertagespflege ist die personengebundene Betreuung in kleinen Gruppen. Dabei betreut eine qualifizierte KTPP maximal 5 Kinder in ihrer häuslichen Umgebung oder in extra angemieteten Räumen. In einer Großtagespflege betreuen bis zu 3 KTPP maximal 10 Kinder.

Bei der Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson ist die Gemeinde Harsum gern behilflich. Eine Liste der Kindertagespflegepersonen aus dem Gemeindegebiet ist nachfolgend zu finden.


Beantragung

Nach Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen Eltern und KTPP stellen die Eltern einen Antrag Kindertagespflege mit der Anlage Erklärung Tagespflegeperson und geben ihn im Familien- und Kinderservicebüro der Gemeindeverwaltung ab.
Verlängerungen oder Änderungen zum Betreuungsvertrag sind über dasselbe Antragsformular mitzuteilen.


Elternbeiträge

Für die Betreuung durch eine KTPP wird ein Elternbeitrag erhoben, der von der Gemeinde Harsum in gleicher Höhe für die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen festgelegt wird. Er beträgt zurzeit € 34,00 für 1 Stunde Betreuung täglich an 5 Tagen in der Woche im gesamten Monat.
Die Betreuung durch eine KTPP ist ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei.


Ermäßigung oder Erlass der Elternbeiträge

Die Elternbeiträge berücksichtigen die Anzahl der gleichzeitig beitragspflichtig betreuten Geschwisterkinder sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten und kann auf Antrag bei der Gemeinde Harsum ermäßigt oder erlassen werden.
Die Ermäßigung / der Erlass kann erst ab dem 1. des Monats bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.


Übernahme der Essengebühr

Die Gebühr für das Mittagessen kann über das Programm „Bildung und Teilhabe“ bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag erlassen werden. Hierzu ist stellen Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Antrag beim Landkreis Hildesheim. Der Bewilligungsbescheid muss der KTPP vorgelegt werden. Bezieher von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) legen ohne weitere Antragstellung den Leistungsbescheid des Jobcenters direkt der KTPP vor.


PDF Dateien zum Download

Kindertagespflegepersonen

Informationsblatt Kostenbeitrag

Antrag Kindertagespflege (ausfüllbar)

Erklärung Tagespflegeperson (ausfüllbar)

Antrag Ermäßigung / Erlass Elternbeitrag

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Sachbearbeitung

Keine Mitarbeitende gefunden.
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