Im Rahmen der Grundsteuerreform sind deutschlandweit ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten, in Niedersachsen sind hiervon rund 3,6 Mio. wirtschaftliche Einheiten betroffen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ab dem 1. Juli 2022 ihre Feststellungserklärungen elektronisch beim Finanzamt einreichen.
Weitere Informationen, Checklisten, Erklärvideos sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie online unter
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