Kindertagesstätten in der Gemeinde Harsum:
Frau Evelyn Marx-Lampe
Osterfeldstraße 6
31177 Harsum
Frau Mechthild Flögel
Ahstedter Str. 14
31177 Harsum - Adlum
Frau Mechthild Kaul
Am Bache 18
31177 Harsum - Asel
Frau Ariane Wehmeier
Landwehrstraße 16
31177 Harsum - Borsum
Herr Reinhard Fischer
Kirchplatz 6
31177 Harsum
Frau Gisela Winter
Am Sumpf 16
31177 Harsum - Hönnersum
Herr Dominik Behrens
Hoher Weg 20
31177 Harsum
Frau Gabriele Kubatzki
Rutenbergstr. 28
31177 Harsum - Rautenberg
Die Anmeldung für den Besuch der Kindertagesstätte erfolgt direkt bei der Leitung der jeweiligen Einrichtung.
Die acht Kindertagesstätten in der Ortschaften der Gemeinde Harsum haben sich auf ein gemeinsames Anmeldeverfahren geeinigt und geben jeweils für den Einzugsbereich der Grundschulen in Harsum und Borsum einen einheitlichen Anmeldebogen aus. Auf diesem kann eine Reihenfolge der Kindertagesstätten für die gewünschte Aufnahme festgelegt werden. Der ausgefüllte Anmeldebogen ist bei der Einrichtung des Erstwunsches abzugeben. Im Anschluss daran findet eine abgestimmte zentrale Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze statt.
Sofern ein Kind für mehrere Einrichtungen angemeldet ist, wird den Eltern im Wege des Vergabeverfahrens nur einmal ein Betreuungsplatz angeboten.
Anmeldebogen KiTa Bereich Harsum (ausfüllbar)
Anmeldebogen KiTa Bereich Borsum (ausfüllbar)
Kosten:
Für den Besuch der Krippe in der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Einrichtung erhoben. Der Besuch des Kindergartens ist ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei.
Die Höhe des Elternbeitrages ist abhängig vom gewünschten Betreuungsumfang und der Anzahl der gleichzeitig beitragspflichtig betreuten Geschwisterkinder. Er berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten und kann auf Antrag bei der Gemeinde Harsum im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ermäßigt werden.
Antrag Ermäßigung Erlass Elternbeitrag
Bescheinigung KiTa Anlage Antrag Ermäßigung
Bei einer Betreuung des Kindes in einer Einrichtung außerhalb der Wohnortgemeinde bzw. bei einem Wohnort außerhalb der Gemeinde der betreuenden Einrichtung muss der folgende "Antrag auf Betreuung eines Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde" gestellt werden. Er ist bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes abzugeben.
Antrag auf Betreuung eines Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde
Sonstiges:
Die Gemeinde Harsum betreibt keine kommunalen Kindertagesstätten. Die Einrichtungen im Gemeindegebiet befinden sich in der freien Trägerschaft entweder einer Kirchengemeinde oder eines Elternvereines
Mit allen Trägern sind aber Verträge abgeschlossen worden, welche den Betrieb der Kindertagesstätten sichern und eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Harsum regeln.
Sachbearbeiter-Info:
Fachbereich 1
Tageseinrichtungen, Tagespflege, Schulkindbetreuung
Oststraße 27
31177 Harsum