Grundsteuerreform 

Grundsteuerreform 01.01.2025 – Aufforderung zur Abgabe von Grundsteuererklärungen


Aufforderung zur Abgabe von Grundsteuererklärungen

Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze von den Gemeinden erhoben. 

Die Gemeinde Harsum muss bei der Ermittlung der neuen Hebesätze rund 5.000 Grundsteuermessbeträge erfassen und ist dabei auf einen verlässlichen Datenbestand angewiesen. Die Nichtabgabe von Grundsteuererklärungen und Schätzungsbescheide führen zu größeren Ungenauigkeiten bei der Ermittlung der neuen Hebesätze. 

Die aktuelle Auswertung zum 30. Juni 2024 zeigt, dass im Bereich der Grundsteuer B (Grundvermögen) noch immer 260 Grundsteuermessbeträge und im Bereich der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 235 Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt nicht übermittelt wurden. Dabei handelt es sich nach Auskunft des Finanzamts um zahlreiche Steuererklärungen, insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, die sich noch in Bearbeitung befinden. Allerdings gibt es auch eine hohe Anzahl an Grundsteuererklärungen, die bis heute nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.

 Liebe Bürgerinnen und Bürger, sollten Sie Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, bitte ich Sie dieses schnellstmöglich nachzuholen. Sie helfen dadurch nicht nur Ihrer Gemeinde bei der Berechnung der neuen Hebesätze auf einen genauen Datenbestand zurückgreifen zu können, sondern vermeiden auch die Festsetzung von weiteren Verspätungszuschlägen oder Schätzungen durch das Finanzamt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!