Kindertagesstätten in unserer Gemeinde
Die Gemeinde Harsum betreibt keine kommunalen Kindertagesstätten. Die neun Kindertagesstätten in den Ortschaften der Gemeinde Harsum befinden sich in freier Trägerschaft. Die Kindertagesstätten und die Gemeindeverwaltung führen gemeinsam ein Anmelde- und Vergabeverfahren durch.
Anmeldung für einen Kita-Platz
Die Anmeldung für einen Kita-Platz in der Gemeinde Harsum erfolgt online. Im Formular können Sie eine Wunschreihenfolge für bis zu drei Kindertagesstätten angeben. Online Anmeldung
Falls Ihnen die Online-Anmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiter. Wir finden gemeinsam eine alternative Lösung.
Um alle notwendigen Informationen für die Festlegung der Wunschreihenfolge und der gewünschten Betreuungszeiten zu erhalten, empfehlen wir den persönlichen Kontakt zur Einrichtungsleitung.
Die Gemeindeverwaltung führt eine zentrale Anmeldeliste für alle Einrichtungen. Die Anmeldungen werden nach dem Geburtsdatum des Kindes sortiert. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt keine Rolle.
Vergabe
Die Platzvergabe erfolgt im März / April vor Beginn des Kindergartenjahres in Absprache zwischen den Einrichtungsleitungen und der Gemeindeverwaltung. Die Plätze werden absteigend nach Alter des Kindes und nach Wunschreihenfolge vergeben. Weitere im Anmeldeformular abgefragte Informationen werden berücksichtigt. Die Platzzusagen erfolgen zeitnah nach der Platzvergabe durch die Einrichtungen. Mit ihnen werden die weiteren Vereinbarungen geschlossen. Sollte der Platzbedarf nicht gedeckt werden können, erfolgt die Absage 3 Monate vor dem Wunsch-Eintrittstermin durch die Gemeindeverwaltung. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit dem Familien- und Kinderservicebüro in Verbindung. Im Wege des Vergabeverfahrens wird Ihnen nur einmal ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege angeboten. Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Betreuungsart wechseln möchten, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Elternbeiträge
Für den Besuch der Krippe wird ein Elternbeitrag erhoben, der von der Gemeinde Harsum für alle Einrichtungen festgelegt wird. Er beträgt zurzeit 34,00 € für 1 Stunde Betreuung täglich an 5 Tagen in der Woche im gesamten Monat. Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei.
Übernahme der Essengebühr
Die Gebühr für das Mittagessen kann über das Programm „Bildung und Teilhabe“ bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag erlassen werden. Hierzu ist stellen Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Antrag beim Landkreis Hildesheim. Der Bewilligungsbescheid muss in der Kindertagesstätte vorgelegt werden. Bezieher von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) legen ohne weitere Antragstellung den Leistungsbescheid des Jobcenters direkt in der Kindertagesstätte vor.
Ermäßigung oder Erlass der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge berücksichtigen die Anzahl der gleichzeitig beitragspflichtig betreuten Geschwisterkinder sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten und kann auf Antrag bei der Gemeinde Harsum ermäßigt oder erlassen werden. Die Ermäßigung / der Erlass kann erst ab dem 1. des Monats bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde
Bei einer Betreuung des Kindes in einer Einrichtung außerhalb der Gemeinde Harsum bzw. bei einem Wohnort außerhalb der Gemeinde Harsum (z.B. nach Wegzug und einer weiterhin bestehenden Betreuung in Harsum) muss ein „Antrag auf Betreuung eines Kindes außerhalb der Wohnortgemeinde" gestellt werden. Er ist bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes abzugeben.