Willkommen in der Schulkindbetreuung Harsum

Willkommen in der Schulkindbetreuung Borsum

Schulkindbetreuung

Willkommen bei der Schulkindbetreuung (SKiB) 

In der Gemeinde Harsum unterstützen wir Familien mit einem freiwilligen Betreuungsangebot für Grundschulkinder in den Ortsteilen Borsum und Harsum.

Unsere Schulkindbetreuung (SKiB) ist mehr als nur ein Ort zum Verweilen – sie ist eine pädagogisch begleitete Einrichtung, die Kinder in ihrer Entwicklung stärkt und Eltern im Alltag entlastet. Mit Herz und Verstand fördern wir Bildung, Erziehung und soziales Miteinander – und schaffen gleichzeitig Raum für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die SKiB ist direkt an die jeweiligen Grundschulen angebunden und bietet ein vielfältiges Betreuungskonzept:

🕖 Frühbetreuung vor Schulbeginn
📚 Verlässliche Grundschule (nur in Harsum)
🎨 Nachmittagsbetreuung mit kreativen und spielerischen Angeboten
🌞 Ferienbetreuung mit abwechslungsreichem Programm
🍽️ Pädagogischer Mittagstisch (optional und auf Wunsch)

Ob morgens, mittags oder in den Ferien – wir sind für Ihre Kinder da!


  • Anmeldung und Aufnahme

    Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldebogen, der in der Gemeindeverwaltung abgegeben wird.

    In der Regel beginnt die Betreuung zum offiziellen Schuljahresstart am 1. August und gilt zunächst für ein Schuljahr. Sie verlängert sich automatisch bis zum Ende der Grundschulzeit – eine erneute Anmeldung ist nicht nötig.

    Bitte beachten Sie: Die Schulkindbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Harsum. Daher kann nicht garantiert werden, dass jedes angemeldete Kind einen Platz erhält. Die Aufnahme richtet sich nach den verfügbaren Betreuungsplätzen sowie den personellen und räumlichen Möglichkeiten.

  • Unsere Betreuungszeiten

    An Schultagen bieten wir Betreuung

    🕖 ab 7:00 Uhr bis zum Schulbeginn sowie
    🕓 ab Schulschluss bis 14:00 Uhr (allgemeine Betreuung) oder
    🕕 bis 16:00 Uhr (verlängerte Betreuung).

    In den Ferien und an schulfreien Tagen findet die Betreuung
    🕢 von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr (allgemeine Betreuung) oder
    🕞bis 15:30 Uhr (verlängerte Betreuung) statt.

    Bitte beachten Sie:
    📅 Während der Sommerferien bleibt die Betreuung für drei Wochen und einen Tag geschlossen.
    🎄 In den Weihnachtsferien gibt es eine einwöchige Pause.
    📚 Zusätzlich ist die Einrichtung an zwei Tagen im Schuljahr wegen Fortbildungen des pädagogischen Teams geschlossen.

    Änderungen der Betreuungszeiten sind jeweils zum Monatswechsel möglich. Bitte teilen Sie uns diese schriftlich mit – unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.

  • Gebührenübersicht

    Allgemeine Betreuungszeit (bis 14:00 Uhr)                   68,00 €/Monat
    📅 an Schultagen (7:00–14:00 Uhr)
    🌞
    in den Ferien   (7:30–14:00 Uhr)

    Verlängerte Betreuungszeit                                                   136,00 €/Monat
    📅 an Schultagen (7:00–16:00 Uhr)                                      
    🌞 in den Ferien   (7:30–15:30 Uhr)

    Nur Ferienbetreuung / schulfreie Tage
    🕒 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr                                                            38,00 €/Monat
    🕟 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr                                                            47,00 €/Monat  

    Mittagessen
    Für das warme Mittagessen wird ein Selbstkostenpreis erhoben, den die Gemeinde Harsum festlegt. Der aktuelle Betrag wird im Anmeldeformular angegeben und kann bei Bedarf angepasst werden.

  • Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren

    Wenn Sie mehrere Kinder gleichzeitig in der Betreuung haben oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie bei der Gemeinde Harsum eine Ermäßigung oder Befreiung der Gebühren beantragen.

    Der Antrag wird im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft.

    Wichtig:
    Die Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.

  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen

    Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kosten für das Mittagessen über das Programm „Bildung und Teilhabe“ übernommen werden.

    📌 Wer kann das beantragen?
    Eltern, die SozialhilfeWohngeldKinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, stellen einen Antrag beim Landkreis Hildesheim.
    Den Bewilligungsbescheid müssen sie beim Familien- und Kinderservicebüro vorzeigen.

    📌 Für Bezieher von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II):
    Hier ist kein extra Antrag nötig. Es reicht, den Leistungsbescheid vom Jobcenter direkt beim Familien- und Kinderservicebüro vorzulegen.

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Ansprechpartner

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SKiB Borsum

Martinstr. 69
31177 Borsum

Leitung: Frau Sandra Schulz
Stellv. Leitung: Frau Janina Oppermann

 05127 / 405-230

E-Mail: skib-borsum@harsum.de

SKiB Harsum

Hoher Weg 18

31177 Harsum

Leitung: Frau Nadine Abmeier
Stellv. Leitung: Frau Sonja Lukstein

 05127 / 405-240                                                     

E-Mail: skib-harsum@harsum.de