Melde- und Beitragsnachweisverfahren zur Sozialversicherung
Beschreibung
Das Melde- und Beitragsnachweisverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, im Regelfall voll automatisiertes elektronisches Verfahren. In Einzelfällen, in denen ein Arbeitgeber das vollautomatisierte Verfahren nicht nutzt, können Meldungen und Beitragsnachweise auch über eine geprüfte Ausfüllhilfe online abgegeben werden. Für solche Einzelfälle stellen neben einigen gewerblichen Anbietern die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausfüllhilfe zur Verfügung (sv.net). Das Melde- und Beitragsnachweisverfahren umfasst eine Vielzahl von Fachverfahren, u.a. - Anmeldungen für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inklusive geringfügig Beschäftigte, Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Auszubildende und unständig Beschäftigte - dementsprechend auch alle Abmeldungen sowie - Meldungen im Insolvenzfall - Sofortmeldungen - Unterbrechungsmeldungen - Jahresmeldungen - den Wechsel von Arbeitsstätten - Meldungen bei Altersteilzeit - Meldungen bei Nutzung von Wertguthaben - Beitragsnachweise - Lohnnachweise zur Unfallversicherung - Jahresmeldungen zur Unfallversicherung - die Meldungen zur Stammdatensatzdatei der Unfallversicherung; - Meldungen und Beitragsnachweise für Zahlstellen - Änderungen zu Angaben des Betriebes bzw. des Arbeitgebers im Betriebsnummernservice - Meldungen zur Prüfung fehlender Versicherungsnummern - Entgeltnachweise für Familiengerichte und bei Rentenanträgen - Anträge und Berechnungen von Zahlungen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz - Bescheinigungen - Datenaustausch für alle Entgeltersatzleistungen nach § 23c Absatz 1 SGB IV - Arbeitsbescheinigungen nach dem SGB III an die Bundesagentur für Arbeit - Entsendebescheinigungen nach EU-Recht - elektronisch unterstützte Betriebsprüfungen. Alle diese Meldungen erfolgen durch Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder geprüften elektronischen Ausfüllhilfen (z.B. sv.net) nach einheitlichen technischen Richtlinien und unter Nutzung standardisierter Datenfelder und Datensätze sowie einer einheitlichen Sicherheitsstruktur. Das Verfahren ist als Dialogverfahren zwischen den Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern ausgestaltet. Es dient auch zur Kommunikation zwischen den Trägern.