Die JL re. Erneuerbare GmbH (JL re.) als Entwickler und zukünftiger Betreiber und die Gemeinde Harsum, haben sich dazu entschieden, den Ausbau von Windkraftanlagen nördlich von Klein Förste und Harsum vorzubereiten. Hierfür wurde am Mittwoch, 10.12.2025, im Rathaus der Gemeinde der notwendige städtebauliche Vertrag von Malte Johannes, Geschäftsführer von JL re. und Bürgermeister Marcel Litfin unterzeichnet. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist in der heutigen Zeit eine wichtige Aufgabe“, teilt Geschäftsführer Malte Johannes mit. „Daher freue ich mich sehr, dass wir nach dem Vorbereitungsprozess nun konkret in die Planungsphase für die Errichtung von drei Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von jeweils ca. 7,2 MW eintreten können“, ergänzt er. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen einer sog. „isolierten Positivplanung“ der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert wird. Die bisher ausgewiesene Fläche südlich von Hönnersum und Machtsum reicht nicht aus, um weitere Anlagen errichten zu können. Parallel zu den Planungen des Landkreises Hildesheim zum „Teilplan Wind“ des Regionalen Raumordnungsprogrammes soll über die Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusätzliche Flächenkulisse für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. „Der Gemeinde Harsum ist bewusst, dass weitere Flächen für die Erzeugung grüner Energien ausgewiesen werden müssen, damit die von den Gesetzgebern gewünschte Klimaneutralität erreicht werden kann“, erläutert Bürgermeister Marcel Litfin. „Die Gemeinde möchte gern ihren Teil dazu beitragen. Daher bin ich froh, dass es zu der Einigung über die Ausweisung der Flächen gekommen ist“, ergänzt er. Die Flächen sollen nördlich der Ortschaften Klein Förste und Harsum ausgewiesen werden. Dabei werden die Abstände zu den besiedelten Gebieten immer mindestens 1.000m betragen. „Wir freuen uns, dass mit den jetzt gewählten Standorten eine geringst mögliche Beeinträchtigung für Mensch und Natur gefunden werden konnte“, sind sich Litfin und Johannes einig. Westlich des Plangebietes wird die Ausweisungsfläche noch auf das Gebiet der Gemeinde Giesen erweitert. Auch dort hat der Rat der Gemeinde Giesen den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Neben Klimaschutzaspekten wird durch die Errichtung der Anlagen in der Gemeinde auch eine örtliche Wertschöpfung erzeugt. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die anliegenden Gemeinden durch eine Umlage aus dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ finanziell beteiligt werden. Weitere lokale Partizipationsmöglichkeiten am Betrieb der Windräder werden im zukünftigen Projektverlauf zwischen Gemeinde und JL re. abgestimmt. Weitere Vorteile der Anlagen nach der Errichtung: • Stromerzeugung von ca. 70.000 MWh pro Jahr ausreichend für ca. 20.000 3-Personen-Haushalte • Einsparung von 29.000 Tonnen CO2 jährlich |
