Der Gemeinderat
Der Rat (Gemeinderat) ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Er wird alle fünf Jahre von den Bürger*innen gewählt. Er besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister.
Seine Größe richtet sich nach der Einwohnerzahl, sie kann zwischen sechs (bis 500 Einwohnern) und 70 Ratsmitgliedern (mehr als 400.000 Einwohner) variieren.
In der konstituierenden Sitzung wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode. Diese Person leitet die folgenden Sitzungen und übt das Hausrecht aus. Auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin kann gewählt werden. Bis zur Wahl des Vorsitzes ist der Rat nicht beschlussfähig
Obwohl der Rat das wichtigste Organ der Gemeinde ist, ist er nicht für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Aufgaben, die explizit dem Verwaltungsausschuss oder dem Bürgermeister zugeordnet sind, kann der Rat nicht für sich beanspruchen. Andererseits kann er einzelne Aufgaben seines Zuständigkeitsbereichs an den Verwaltungsausschuss abtreten.