Gemeinderat

Der Gemeinderat

Der Rat (Gemeinderat) ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Er wird alle fünf Jahre von den Bürger*innen gewählt. Er besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. 

Seine Größe richtet sich nach der Einwohnerzahl, sie kann zwischen sechs (bis 500 Einwohnern) und 70 Ratsmitgliedern (mehr als 400.000 Einwohner) variieren.

In der konstituierenden Ratssitzung wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode, der die folgenden Sitzungen leitet und das Hausrecht ausübt. Auch der Bürgermeister ist wählbar. Vor der Wahl eines Vorsitzenden ist der Rat nicht beschlussfähig. 

Obwohl der Rat das wichtigste Organ der Gemeinde ist, ist er nicht für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Aufgaben, die explizit dem Verwaltungsausschuss oder dem Bürgermeister zugeordnet sind, kann der Rat nicht für sich beanspruchen. Andererseits kann er einzelne Aufgaben seines Zuständigkeitsbereichs an den Verwaltungsausschuss abtreten.


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