Auftragsvergaben
Aktuelle und beabsichtigte Ausschreibungen
Ex Ante Bekanntmachungen:
Die Gemeinde Harsum informiert hier über alle beabsichtigten (Bau-)Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 20 Abs. 4 VOB/A, ex-ante-Transparenz). Für Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich gelten die Regeln der §§ 27 - 30 UVgO entsprechend für die Ex-Ante Bekanntmachungen.
Durch sie soll die Transparenz bei beschränkten Ausschreibungen erhöht werden. Interessierte Firmen haben so die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Ausschreibung bei der Vergabestelle zu bekunden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an einer beschränkten Ausschreibung besteht allerdings nicht.
Ex Post-Bekanntmachungen:
Auftragsvergaben nach VOB (Bauleistungen)
Die Gemeinde Harsum ist als öffentlicher Auftraggeber gem. § 20 Abs. 3 VOB/A verpflichtet über vergebene Aufträge nach
- Freihändiger Vergabe ab 15.000 € Auftragswert ohne Umsatzsteuer und
- beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € Auftragswert ohne Umsatzsteuer
für die Dauer von sechs Monaten nach Zuschlagserteilung zu informieren.
Auftragsvergaben nach UVgO (Lieferungen und Dienstleistungen)
Die Gemeinde Harsum informiert hier gem. § 30 UVgO über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer nach freihändiger Vergabe sowie beschränkter Ausschreibung für die Dauer von 3 Monaten nach Auftragsvergabe.