Einführung der Ganztagsschule

Ganzstagsschule

Ganztagsschule ab August 2026

Ab dem kommenden Schuljahr wird an unseren Schulen in den 1. Klassen die offene Ganztagsschule eingeführt. Für die Klassen 2-4 wird auf das bewährte Konzept der Schulkindbetreuung zurückgegriffen. In den folgenden Jahren erfolgt eine schrittweise Ablösung der Schulkindbetreuung durch die Ganztagsschule, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 die offene Ganztagsschule alle vier Jahrgänge umfasst. Für das Schuljahr 2026/27 bedeutet dies, dass Kinder der 1. Klasse an Schultagen einen kostenlosen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Ganztagsschule haben. Die Schulkindbetreuung der Klassen 2-4 sowie die Betreuung aller Kinder in den Schulferien bleibt kostenpflichtig.

Gemeinsames Betreuungskonzept

Die Betreuung der Kinder in der Ganztagsschule und in der Schulkindbetreuung wird künftig in einem abgestimmten System zwischen Schule und SKIB erfolgen. So entstehen einheitliche Strukturen, vertraute Bezugspersonen und eine kontinuierliche pädagogische Begleitung über alle Jahrgänge hinweg.

Frühbetreuung

Eine Frühbetreuung ab 07:00 Uhr kann künftig kostenpflichtig in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot richtet sich an Familien, die eine verlässliche Betreuung vor Unterrichtsbeginn benötigen.

Bauliche Voraussetzungen

Aktuell befindet die Gemeinde sich im Austausch mit einem Planer, um die baulichen Voraussetzungen für die Ganztagsschule zu schaffen. Nach dem derzeitigen Zeitplan ist vorgesehen, die Bauausführungen in den Jahren 2027 bis 2029 umzusetzen. Die Schulen, die Verwaltung sowie die politischen Entscheidungsträger arbeiten dabei eng zusammen, um pädagogische Anforderungen und räumliche Bedingungen miteinander zu verbinden.

Ablauf für die Eltern


  • Anmeldung der 1. Klassen

    Das Anmeldeverfahren ist bereits abgeschlossen. Für Nachmeldungen melden Sie sich bitte in der Grundschule Borsum oder Grundschule Harsum persönlich.

  • Anmeldung für die Betreuung der Klassen  2 - 4

    Nachdem feststeht, wie viele Ganztagsplätze benötigt werden, können die verbleibenden Plätze der Schulkindbetreuung an Kinder der 2., 3. und 4. Klassen vergeben werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind jedes Jahr erneut anmelden müssen.

    SEPA-Mandat

  • Busfahrzeiten

    Die genauen Busfahrzeiten wurden uns vom Landkreis Hildesheim bislang noch nicht übermittelt. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass Busse zum Unterrichtsbeginn, nach der 4., 5. und 6. Stunde sowie zum Ende des Ganztags verkehren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

  • Was bedeutet die Einführung der Ganztagsschule? 

    Ab dem Schuljahr 2026/27 startet die Ganztagsschule (GTS) zunächst mit den ersten Klassen und wird bis 2029/30 schrittweise ausgebaut. 

  • Bleibt die Verlässliche Grundschule bestehen? 

    Ja, die VGS bleibt parallel bestehen.

  • Gibt es ein pädagogisches Konzept? 

    Ja. Die Schulkindbetreuung ist eine pädagogische Einrichtung mit Fokus auf: 

    • Persönlichkeitsentwicklung 
    • schulische Unterstützung 
    • soziale Kompetenzen 
    • kreative Förderung 

    Für die genauen Konzepte sprecht gern die jeweiligen Leitungen der Betreuung an. 

  • Muss ich mein Kind jedes Jahr neu anmelden? 

    Ja. Die Anmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr. 

  • Wie erfolgt die Anmeldung? 

    • Online über die Homepage der Gemeinde 
    • Über die App (Kinder & Jugend)


  • Habe ich automatisch einen Platz? 

    Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.  Ein Rechtsanspruch besteht in den Schuljahren wie folgt: 

    • 2026/27: 1. Klasse
    • 2027/28: 1. und 2. Klasse
    • 2028/29: 1., 2. und 3. Klasse
    • 2029/30: Alle Schulklassen
  • Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?

    In der Regel ca. 3 Monate vor Schuljahresbeginn.

  • Wie werden die Plätze vergeben

    Wenn nicht genügend Plätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe nach festen Kriterien

    1. Alleinerziehend + berufstätig
    2. Beide Eltern berufstätig
    3. Alleinerziehend ohne Erwerbstätigkeit
    4. Alter des Kindes
    5. Losverfahren
    • Soziale Härten können zusätzlich berücksichtigt werden. Wichtig: Es gibt keine Platzgarantie, auch nicht für Bestandskinder.
  • Betreuungszeiten

    Welche Zeiten gibt es?

    Grundsätzlich gilt: 
    • Frühbetreuung ab 07:00 Uhr
    • Betreuung bis 14:30 Uhr oder 16:00 Uhr  (Borsum bis 15:45)
    Ferienbetreuung:
    • 07:30 – 14:00 Uhr
    • oder bis 15:30 Uhr 
    Schließzeiten:
    • 3 Wochen Sommerferien
    • 1 Woche Weihnachtsferien  
  • Was kostet die Schulkindbetreuung?

    • Bis 14:30 Uhr: 85 € / Monat
    • Bis 16:00 Uhr: 136 € / Monat 

    Ferienbetreuung: Bereits in den monatlichen Gebühren enthalten  

    Geschwisterermäßigung:

    1. Geschwisterkind:  - 30 %;  2. Geschwisterkind: -60%; jedes weitere kostenlos 

    Sozialstaffel möglich: Gebühren können je nach Einkommen reduziert oder erlassen werden.

  • Was kostet die Ferienbetreuung?

    Kinder in der Schulkindbetreuung

    Für Kinder der Schulkindbetreuung fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Ferienbetreuung an, da diese bereits im Beitrag enthalten ist. Es sind nur die Kosten für das Mittagessen zu zahlen.

    Ganztagskinder
    Für Ganztagskinder kostet die Ferienbetreuung 15 € pro Tag. Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen.

    Nur Ferienbetreuung 
    Wird ausschließlich die Ferienbetreuung gebucht, beträgt der Preis ebenfalls 15 € pro Tag. Auch hier kommen die Kosten für das Mittagessen zusätzlich hinzu.


    GanztagGTS nur FerienbetreuungSkibnur Ferienbetreuung
    Anspruchgesetzlich (1. Stelle)gesetzlich (1. Stelle)lt Satzung (1. Stelle)keinen Anspruch (2. Stelle)
    Gebühren15,00 € /Tag
    + Mittag
    15,00 € /Tag
    + Mittag
    in den Gebühren enthalten, Mittag extra15,00 € /Tag
    + Mittag
    ErmäßigungSozialstaffelSozialstaffel in den Gebühren enthaltenSozialstaffel
  • Gibt es ein warmes Mittagessen und kostet das etwas?

    Ja, für das Mittagessen fallen zusätzliche Kosten (Selbstkostenpreis) an. 

  • Gibt es einen Frühdienst?

    Eine Betreuung ist ab 7:00 Uhr möglich.

    • Für SKib-Kinder ist der Frühdienst im Monatsbeitrag enthalten
    • Für Ganztagskinder ist der Frühdienst kostenpflichtig buchbar
  • Mein Kind kommt in die 1. Klasse, muss es jeden Tag bis 16:00 Uhr bleiben oder kann ich es abholen, wann ich möchte? 

    Es gibt feste Abholzeiten


Ansprechpartner

Keine Mitarbeitende gefunden.

Fachbereichsleiter

Keine Mitarbeitende gefunden.

Wichtige Regelungen: 

  • Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt und die Frist eingehalten wird.
  • Gebühren müssen auch bei Krankheit gezahlt werden 
  • Änderungen sind nur zum Monatswechsel möglich 
  • Es gibt feste Abholzeiten


Satzungen

Antrag Bildung und Teilhabe