Einführung der Ganztagsschule

Ganzstagsschule

Ganztagsschule ab August 2026

Ab dem kommenden Schuljahr wird an unseren Schulen in den 1. Klassen die offene Ganztagsschule eingeführt. Für die Klassen 2-4 wird auf das bewährte Konzept der Schulkindbetreuung zurückgegriffen. In den folgenden Jahren erfolgt eine schrittweise Ablösung der Schulkindbetreuung durch die Ganztagsschule, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 die offene Ganztagsschule alle vier Jahrgänge umfasst. Für das Schuljahr 2026/27 bedeutet dies, dass Kinder der 1. Klasse an Schultagen einen kostenlosen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Ganztagsschule haben. Die Schulkindbetreuung der Klassen 2-4 sowie die Betreuung aller Kinder in den Schulferien bleibt kostenpflichtig.

Gemeinsames Betreuungskonzept

Die Betreuung der Kinder in der Ganztagsschule und in der Schulkindbetreuung wird künftig in einem abgestimmten System zwischen Schule und SKIB erfolgen. So entstehen einheitliche Strukturen, vertraute Bezugspersonen und eine kontinuierliche pädagogische Begleitung über alle Jahrgänge hinweg.

Frühbetreuung

Eine Frühbetreuung ab 07:00 Uhr kann künftig kostenpflichtig in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot richtet sich an Familien, die eine verlässliche Betreuung vor Unterrichtsbeginn benötigen.

Bauliche Voraussetzungen

Aktuell befindet die Gemeinde sich im Austausch mit einem Planer, um die baulichen Voraussetzungen für die Ganztagsschule zu schaffen. Nach dem derzeitigen Zeitplan ist vorgesehen, die Bauausführungen in den Jahren 2027 bis 2029 umzusetzen. Die Schulen, die Verwaltung sowie die politischen Entscheidungsträger arbeiten dabei eng zusammen, um pädagogische Anforderungen und räumliche Bedingungen miteinander zu verbinden.

Ablauf für die Eltern

Hier können Sie Ihr Kind anmelden, wenn es 2026 in die 1.Klasse kommt. Die abgefragten Angaben gelten verbindlich für das Schuljahr 2026/27.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 


Ansprechpartner

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Fachbereichsleiter

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Wichtige Regelungen: 

  • Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt und die Frist eingehalten wird.
  • Gebühren müssen auch bei Krankheit gezahlt werden 
  • Änderungen sind nur zum Monatswechsel möglich 
  • Es gibt feste Abholzeiten


Satzungen


Antrag Bildung und Teilhabe