Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung eine neue Regelung im Baugesetzbuch eingeführt, die es ermöglicht, Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen sowie mehrgleisigen Schienenstrecken in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu realisieren – und zwar ohne vorheriges Bauleitplanverfahren.
Um die Potenziale solcher Anlagen im Gemeindegebiet zu prüfen, hat die Gemeinde Harsum mit finanzieller Unterstützung des Landkreises Hildesheim eine umfassende Potenzialstudie erstellen lassen.
Die Studie hat das Ziel, geeignete Flächen für Freiflächen‑Photovoltaikanlagen systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Die Ergebnisse dienen als fundierte Grundlage für politische Entscheidungen und unterstützen eine nachhaltige, zukunftsorientierte Entwicklung der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Harsum.
Im Rahmen der Analyse wurden rund 4,97 % der Gemeindefläche als Gunstflächen für mögliche Photovoltaiknutzung eingestuft. Weitere 0,62 % gelten als Restriktionsflächen, während 94,41 % als Ausschlussflächen bewertet wurden.
Der Rat der Gemeinde Harsum hat am 12.03.2024 beschlossen, der vorgelegten Potentialanalyse zu folgen. Damit sind Freiflächen‑Photovoltaikanlagen künftig ausschließlich auf den Gunstflächen 1–55 zulässig.
Die genaue Lage und Beschreibung dieser Flächen können Sie der veröffentlichten Potentialanalyse entnehmen.