Meldebescheinigung und -registerauskunft

Beschreibung

Beim Melderegister handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem jeder Einwohner Deutschlands mit seiner aktuellen Anschrift registriert ist. Die Meldebestätigung und -registerauskunft dient dazu, Personen ausfindig zu machen oder Meldedaten einer Person amtlich zu belegen. Die Melderegisterauskunft kann in einfacher Form von öffentlichen und privaten Stellen, oder in erweiterter Form, d.h. mit persönlichen Informationen, nur von öffentlichen Stellen angefordert und vom zuständigen Einwohnermeldeamt erteilt werden. Weiterhin kann die Melderegisterauskunft explizit gegenüber Parteien und Wählergruppen oder gegenüber Wohnungsgebern erteilt werden, sowie als Selbstauskunft oder Gruppenauskunft erfolgen. Daneben kann vom zuständigen Einwohnermeldeamt eine amtliche Meldebestätigung sowie eine Bescheinigung des Wohnsitzes in Sinne von Doppelbesteuerungsabkommen ausgestellt werden.