Freiflächenphotovoltaik

Potentialanalyse zur Freiflächenphotovoltaik

Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung im Baugesetzbuch eine neue Regelung geschaffen, um Freiflächenanalagen für Photovoltaik entlang Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ohne vorgeschaltete Bauleitplanverfahren zu ermöglichen. Zur Prüfung der Möglichkeiten für Standorte der Freiflächen-PV hat die Gemeinde Harsum mit finanzieller Förderung des Landkreises Hildesheim eine Potenzialstudie erstellen lassen.

Diese Studie verfolgt das Ziel, das Potenzial für die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Harsum umfassend zu analysieren und zu bewerten. Die gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur als Grundlage für politische Entscheidungen dienen, sondern auch als Leitfaden für die nachhaltige Entwicklung und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Gemeinde Harsum.

Die Analyse ergab, dass etwa 4,97% des Gemeindegebiets als Gunstflächen für Photovoltaikanlagen gelten, wobei der Großteil dieser Flächen privilegiert ist. Die restlichen Gebiete werden als Restriktionsflächen (0,62 %) und Ausschlussflächen (94,41 %) betrachtet.

Der Rat der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 beschlossen, der Potentialanalyse zu folgen. Demnach sind PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Harsum nur auf den Gunstflächen 1-55 möglich. Die Gunstflächen können Sie der Potentialanalyse entnehmen.


» Studie Freiflächen-PV Gemeinde Harsum