Bürgerinnen und Bürger zahlen künftig
- 27,60 Euro unter 24 Jahren,
- 46,00 Euro ab 24 Jahren.
Die Gebühren gelten sowohl für Erstanträge als auch für Verlängerungen bzw. Neuausstellungen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Planung der nächsten Ausweisbeantragung zu berücksichtigen.
