Willkommen bei der Schulkindbetreuung (SKiB)
Diese Seite wird aufgrund der zukünftigen Ganztagsschule überarbeitet.
In der Gemeinde Harsum unterstützen wir Familien mit einem freiwilligen Betreuungsangebot für Grundschulkinder in den Ortsteilen Borsum und Harsum.
Unsere Schulkindbetreuung (SKiB) ist mehr als nur ein Ort zum Verweilen – sie ist eine pädagogisch begleitete Einrichtung, die Kinder in ihrer Entwicklung stärkt und Eltern im Alltag entlastet. Mit Herz und Verstand fördern wir Bildung, Erziehung und soziales Miteinander – und schaffen gleichzeitig Raum für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SKiB ist direkt an die jeweiligen Grundschulen angebunden und bietet ein vielfältiges Betreuungskonzept:
🕖 Frühbetreuung vor Schulbeginn
📚 Verlässliche Grundschule (nur in Harsum)
🎨 Nachmittagsbetreuung mit kreativen und spielerischen Angeboten
🌞 Ferienbetreuung mit abwechslungsreichem Programm
🍽️ Pädagogischer Mittagstisch (optional und auf Wunsch)
Ob morgens, mittags oder in den Ferien – wir sind für Ihre Kinder da!
Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren
Wenn Sie mehrere Kinder gleichzeitig in der Betreuung haben oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie bei der Gemeinde Harsum eine Ermäßigung oder Befreiung der Gebühren beantragen.
Der Antrag wird im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft.
Wichtig:
Die Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.Übernahme der Kosten für das Mittagessen
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kosten für das Mittagessen über das Programm „Bildung und Teilhabe“ übernommen werden.
📌 Wer kann das beantragen?
Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, stellen einen Antrag beim Landkreis Hildesheim.
Den Bewilligungsbescheid müssen sie beim Familien- und Kinderservicebüro vorzeigen.📌 Für Bezieher von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II):
Hier ist kein extra Antrag nötig. Es reicht, den Leistungsbescheid vom Jobcenter direkt beim Familien- und Kinderservicebüro vorzulegen.
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