Auf dem Foto ist eine Baumkrone einer alten Eiche zu sehen

Baumschutz

Baumschutz und Gehölzentfernung

Die Gemeinde Harsum verfügt über keine Baumschutzsatzung oder ähnliche zu berücksichtigende Bestimmungen.

Zuständig ist der Landkreis Hildesheim: seit 01.01.2020 muss bei Eingriffen nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz eine Genehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Zu diesen Eingriffen gehören Beeinträchtigungen und Beseitigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen. Ausgenommen sind Baumbeseitigungen im Rahmen von zulässigen Baumaßnahmen. Auch die Fällung von Einzelbäumen in Ihrem Garten oder auf Ihrem Hof kann einen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen.

Sie möchten Gehölze in Ihrem Garten oder in der freien Landschaft außerhalb des Waldes entfernen? Bitte wenden Sie sich an die UNB Hildesheim, die entscheidet, ob es sich um einen genehmigungspflichtigen Eingriff handelt. Diese Vorprüfung ist in der Regel kostenlos. Auf der Webseite des Landkreises erhalten Sie weitere Informationen zum Antrag.

Was ist mit dem Artenschutz?

Grundsätzlich müssen Sie bei jeder Maßnahme, bei der Sie Gehölze beschneiden oder entfernen die gesetzlich vorgegebenen Schnittzeiten (1. Oktober bis 28. Februar des Jahres, § 39 Abs. 5 BNatSchG) und die Bestimmungen des Artenschutzes einhalten. Insbesondere das Vorhandensein bewohnter oder wiederkehrend genutzter Nester und/oder Höhlen sind vor Beginn einer Maßnahme auszuschließen.


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