Personalausweis
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung das 16. Lebensjahrs, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unten bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen, sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung von Fingerabdrücken und die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) unter Verwendung von Signaturzertifikaten ermöglicht. Die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID) kann bei der Ausstellung, oder auch nachträglich, aktiviert und deaktiviert werden.
Leistungen
- Ausweispflichtbefreiung beantragen
- Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis Meldungen vornehmen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden