Gemeinde Harsum erlässt Richtlinie zum Bau-Turbo


Der Bau-Turbo wurde als Vorschrift in das Baugesetzbuch aufgenommen, um die Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum zu verbessern. Die Richtlinie wurde beschlossen, um klare Regelungen für den Umgang mit dem Bau-Turbo zu schaffen. 

Der Gemeinde ist es dabei wichtig, dass der Wohnungsbau in einem städtebaulich geordneten Rahmen erfolgt. Mit der Richtlinie soll also das beschleunigte Zulassungsverfahren in Einklang mit den Zielen der Gemeindeentwicklung, der Umwelt- und Freiraumschutzes und der gemeindlichen Planungshoheit gebracht werden. 

Die Regelungen zum Bau-Turbo sind derzeit bis zum 31.12.2030 gesetzlich abgesichert. Daher gilt auch die Richtlinie der Gemeinde bis zu diesem Datum. Sollte die Gültigkeit des Gesetzes angepasst werden, so wird auch automatisch die Gültigkeit der Richtlinie angepasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bauen und Planen.

Hier finden Sie die Richtlinie der Gemeinde Harsum