Hinweis zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Harsum


Im Zuge der Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung möchten wir darauf hinweisen, dass Einsätze der Feuerwehr nicht grundsätzlich kostenfrei sind. Neben den klassischen kostenfreien Hilfeleistungen gibt es Situationen, in denen Gebühren für einen Einsatz erhoben werden können.

Besonders bei außergewöhnlichen Wetterlagen – etwa bei Starkregen- oder Hochwasserereignissen – kommt es immer wieder zu einer hohen Anzahl an Hilfeersuchen. Ein Beispiel hierfür war die Hochwasserlage im Jahr 2023. Wenn in solchen Fällen beispielsweise Privatpersonen die Feuerwehr verständigen, um einen vollgelaufenen Keller auspumpen zu lassen, so ist dieser Einsatz gebührenpflichtig.

Die Feuerwehr ist selbstverständlich weiterhin rund um die Uhr für Notfälle im Einsatz. Dennoch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Aufmerksamkeit dafür, dass bestimmte Leistungen nach der geltenden Feuerwehrgebührensatzung abgerechnet werden müssen.

Mit diesem Hinweis möchten wir für das Thema sensibilisieren und frühzeitig darüber informieren, dass beim Anfordern von Feuerwehrleistungen – insbesondere außerhalb akuter Gefahrenlagen – Gebühren entstehen können. Bitte informieren Sie sich im Zweifel vorab über die geltenden Regelungen der aktuellen Feuerwehrgebührensatzung.