37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hönnersum)


B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:

37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hönnersum)
-    Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

1.)    Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen, den Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hönnersum) mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

2.)    Ziel und Zweck der Änderung
Wesentliches Ziel der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ sowie westlicher und südlicher randlicher Grünflächen mit Zweckbestimmung „Ortsrandeingrünung“.

3.)    Planbereich
Das Plangebiet umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Hönnersum, westlich der „Aloys-Kreye-Straße“.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

4.)    Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungsnahmen

vom 15. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) veröffentlicht sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten

Montag            von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch        von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag   von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag              von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail (bauen@harsum.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per Post oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

5.)    Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

a.) Umweltbericht

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)
-    Fachbeitrag zum Artenschutz (Biodata, 05.11.2022)
-    Prognose von Schallimmissionen (DEKRA Automobil, 23.09.2022)
-    Schalltechnische Kurzstellungnahme (DEKRA Automobil, 03.08.2023)
-    Geotechnischer Bericht (Röhrs & Herrmann, 01.06.2023)
-    Bodenschutzkonzept (Röhrs & Herrmann, 07.06.2023)
-    Antwort zur Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bebauungsplan vom 12.07.2023 und zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 02.11.2023 (Röhrs & Herrmann, 09.11.2023)

c.) weitere umweltbezogene Informationen
-     Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
-    Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
-    NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

d.) Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
In den bislang vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende umweltbezogene Themen behandelt.

Schutzgut Mensch:

LGLN: Hinweis auf Kampfmittelauswertung.
Landkreis Hildesheim (Brandschutz): Hinweis zur Sicherung der Erschließung der Grundstücke in Bezug auf die Löschwasserversorgung.
Landkreis Hildesheim (Immissionsschutz): Bitte um Ergänzung der Schallimmissionsprognose um Betrachtung des Dorfgemeinschaftshauses und des öffentlichen Parkplatzes an Aloys-Kreye-Straße.

Schutzgut Boden und Fläche:
LBEG: Hinweis auf äußerst hohe Bodenfruchtbarkeit und Anregung zum sparsamen und schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden.
Landkreis Hildesheim (Bodenschutz): Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche im Bereich des ehemaligen Bahndamms mit Bitte zur Untersuchung.
Landkreis Hildesheim (Städtebau): Anregung zur Untersuchung vorhandener Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Leerstand) und Verwendung flächensparender Siedlungs- und Erschließungsformen.

Schutzgut Wasser:
Landkreis Hildesheim (Untere Wasserbehörde): Anregungen und Hinweise zur Nutzung und Beseitigung des Niederschlagswassers.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Landkreis Hildesheim (Untere Denkmalschutzbehörde): Hinweis auf denkmalrechtliche Genehmigungspflicht.

Harsum, den 08.12.2023