36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hüddessum)


Gemeinde Harsum
Der Bürgermeister


B E K A N N T M A C H U N G


Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:


36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hüddessum)

  • Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)


1.) Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 beschlossen, den Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hüddessum) mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


2.) Ziel und Zweck der Änderung

Wesentliches Ziel der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Sonderbauflächen“ mit Zweckbestimmung „Reitanlage“.

 

3.) Planbereich

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortschaft Hüddessum westlich der Landesstraße 411 / „Machtsumer Straße“.

Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

 

4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

 

vom 29. September 2023 bis einschließlich 30. Oktober 2023


auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) veröffentlicht sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten

 

Montag                      von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                  von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag             von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail (bauen@harsum.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per Post oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

5.) Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

a.) Umweltbericht

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)

-         Schalltechnisches Gutachten (Büro für Schallschutz Busse, 07.09.2023)

-         Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (GEUM.tec, 30.08.2022)


c.) weitere umweltbezogene Informationen

-        Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993

-         Landschaftsplan der Gemeinde Harsum

-         Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz

-         NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

 

d.) Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

In den bislang vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende umweltbezogene Themen behandelt.

 

Schutzgut Mensch:

Bundeswehr: Hinweis auf Emissionen durch Hubschraubertiefflugkorridor.

LGLN: Hinweis auf Kampfmittelauswertung.

Landkreis Hildesheim (Brandschutz): Hinweis zur Sicherung der Erschließung der Grundstücke in Bezug auf die Löschwasserversorgung.

Landkreis Hildesheim (Immissionsschutz): Hinweis auf Vorlage eines Schallimmissionsgutachtens sowie Berücksichtigung von Lichtimmissionen.

Wasserverband Peine: Hinweis auf Trinkwasserversorgungsleitung und Schutzabstände. Hinweis darauf, dass Direktentnahme von Löschwasser nicht möglich ist.


Schutzgut Boden und Fläche:

LBEG: Hinweise zu möglicherweise vorliegenden Bewilligungen gem. BBergG, Bergwerkseigentum und Salzabbaugerechtigkeiten.

Landkreis Hildesheim (Städtebau): Anregung zur Aufnahme des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs in den Geltungsbereich der FNP-Änderung.


Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Landkreis Hildesheim (Untere Denkmalschutzbehörde): Hinweis auf Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter durch geplante Erdeingriffe.


Harsum, den 22.09.2023
In Vertretung
(Lorenz)


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