Bauleitplanung der Gemeinde Harsum - 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hönnersum)


BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:

37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ortschaft Hönnersum)

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 die Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Hönnersum) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) bzgl. der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB erforderlich geworden.


2.) Ziel und Zweck der Änderung

Wesentliches Ziel der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Wohnbauflächen" sowie westlicher und südlicher randlicher Grünflächen mit Zweckbestimmung „Ortsrandeingrünung".


3.) Planbereich

Das Plangebiet umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Hönnersum, westlich der "Aloys-Kreye-Straße". Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan ( s. Anlage der Bekanntmachung) ,,schwarz" umrandet.


4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht vom 06.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) einsehbar sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum" zu erreichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten

Montag            von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch        von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag   von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag              von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 - 160) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail (bauen@harsum.de), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit
der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen
Datenschutzgesetz (NDSG).


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