Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ (Ortschaft Hönnersum)


B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:

Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ (Ortschaft Hönnersum)
mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
-    Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Fortführung im Normalverfahren
-    Bekanntmachung zur Gleichstellung der bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB mit den Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
-    Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

1.)    Geänderter Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Veröffentlichung im Internet sowie zur zeitgleichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ beschlossen, zur Fortführung der Bebauungsplanaufstellung im Normalverfahren nach der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches vom 28.07.2023. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 (BVerwG 4 CN 3.22) bzgl. der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB erforderlich geworden.

Durch den Wechsel in ein Vollverfahren wird ein zweistufiges Beteiligungsverfahren notwendig. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen, die bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren gem.     § 3 (2) und § 4 (2) BauGB dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) und  § 4 (1) BauGB gleichzustellen und als durchgeführt gelten zu lassen.

In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

2.)    Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für das ländliche Wohnen. Neben Einfamilien- und Doppelhausbebauung sollen auch flächensparende Bauformen (z.B. Kettenhäuser und Geschosswohnungsbau) ermöglicht werden. Das Plangebiet umfasst rd. 1,4 ha. Die örtliche Bauvorschrift trifft Festlegungen u.a. zur Dachneigung, zur Dachfarbe, zur Fassadengestaltung, zu den Zaunhöhen, zu den Vorgärten und zu den Nebenanlagen für die Energiegewinnung.

3.)    Planbereiche

Das Plangebiet befindet sich im Westen von Hönnersum, westlich der „Aloys-Kreye-Straße“. Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

4.)    Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift, die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 15. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) veröffentlicht sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten

Montag             von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch         von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag     von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag                von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail (bauen@harsum.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per Post oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ unberücksichtigt bleiben können.

5.)    Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

a.) Umweltbericht
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)
-    Fachbeitrag zum Artenschutz (Biodata, 05.11.2022)
-    Prognose von Schallimmissionen (DEKRA Automobil, 23.09.2022)
-    Schalltechnische Kurzstellungnahme (DEKRA Automobil, 03.08.2023)
-    Geotechnischer Bericht (Röhrs & Herrmann, 01.06.2023)
-    Bodenschutzkonzept (Röhrs & Herrmann, 07.06.2023)
-    Antwort zur Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bebauungsplan vom 12.07.2023 und zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 02.11.2023 (Röhrs & Herrmann, 09.11.2023)

c.) weitere umweltbezogene Informationen
-     Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
-    Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
-    NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

d.) Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
In den bislang vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende umweltbezogene Themen behandelt.

Schutzgut Mensch:
LGLN: Hinweis auf Kampfmittelauswertung.
Landkreis Hildesheim (Brandschutz): Hinweis auf Sicherung der Erschließung der Grundstücke für Lösch- und Rettungsfahrzeuge.
Landkreis Hildesheim (Immissionsschutz): Bitte um Ergänzung der Schallimmissionsprognose um Betrachtung des Dorfgemeinschaftshauses und des öffentlichen Parkplatzes an Aloys-Kreye-Straße.
Wasserverband Peine: Hinweis, dass Direktentnahme von Löschwasser aus Trinkwasserversorgungsleitung nicht möglich ist.

Schutzgut Boden und Fläche:
LBEG: Hinweis auf äußerst hohe Bodenfruchtbarkeit und Anregung zum sparsamen und schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden.
Landkreis Hildesheim (Bodenschutz): Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche im Bereich des ehemaligen Bahndamms und Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung. Hinweis auf ein zu erstellendes Bodenschutzkonzept.
Landkreis Hildesheim (Städtebau): Anregung zur Untersuchung vorhandener Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Leerstand) und Verwendung flächensparender Siedlungs- und Erschließungsformen.

Schutzgut Wasser:
Landkreis Hildesheim (Untere Wasserbehörde): Anregungen und Hinweise zur Nutzung und Beseitigung des Niederschlagswassers.
Private Stellungnahme: Hinweis zur geplanten unterirdischen Verrohrung innerhalb der Grünfläche zur Abführung des Oberflächenwassers.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Landkreis Hildesheim (Untere Denkmalschutzbehörde): Hinweis auf denkmalrechtliche Genehmigungspflicht und vollflächige facharchäologische Untersuchung  des Plangebietes.


Harsum, den 08.12.2023