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Bekanntmachung-Bauleitplanung der Gemeinde Harsum: Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ (Ortschaft Hönnersum)


B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:

Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ (Ortschaft Hönnersum)

mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung i.V.m. 5. Berichtigung des FNP

-       Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

-       Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


1.)  Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur zeitgleichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“, Ortschaft Hönnersum, gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren für Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Wege der 5. Berichtigung an die Ausweisungen des Bebauungsplanes anzupassen. In gleicher Sitzung wurde die Aufstellung einer Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung gem. § 84 NBauO beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt, weil sich durch die Aufstellung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde am 20.03.2023 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.


2.)  Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für das ländliche Wohnen. Neben Einfamilien- und Doppelhausbebauung sollen auch flächensparende Bauformen (z.B. Kettenhäuser und Geschosswohnungsbau) ermöglicht werden. Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind ausgeschlossen. Das Plangebiet umfasst rd. 1,4 ha. Die örtliche Bauvorschrift trifft Festlegungen u.a. zur Dachneigung, zur Dachfarbe, zur Fassadengestaltung, zu den Zaunhöhen, zu den Vorgärten und zu den Nebenanlagen für die Energiegewinnung.


3.)  Planbereiche

Das Plangebiet befindet sich im Westen von Hönnersum, westlich der „Aloys-Kreye-Straße“. Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.


4.)  Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift, die Begründung mit Bericht zu den Belangen von Natur und Landschaft sowie die Planfassung und Erläuterung der 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 14. Juli 2023

im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten

 

Montag                      von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                    von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag               von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                       von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Harsum einsehbar (www.harsum.de). Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift und per E-Mail abgegeben werden (bauen@harsum.de). Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ unberücksichtigt bleiben.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).


Harsum, den 02.06.2023

Litfin


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