Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Baugebiet Ährenkamp


Die Gemeinde Harsum hat für die rot markierten Flächen der Straße Ährenkamp die Beschilderung für einen verkehrsberuhigten Bereich aufgestellt.


Damit hat die Gemeinde eine verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises Hildesheim umgesetzt. Der Wunsch zur Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches wurde durch die Anlieger des Baugebietes an die Gemeinde herangetragen. Mittels einer Unterschriftenliste hatte sich eine große Anzahl der direkten Anlieger für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ausgesprochen. Die Gemeinde weist nun auf die verkehrsrechtlich zu beachtenden Folgen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen hin:


  • Fußgänger und Fahrzeuge sind gleichberechtigt.
  • Fußgänger müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen.
  • Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern
  • Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte
  • Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.
  • Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen.
  • Bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist in der Regel rechts vor links zu beachten.
  • Wer allerdings einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt und wieder auf eine normale Straße fährt, muss sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Es gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Hier gilt nicht rechts vor links.
  • Parken ist hier nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für das Be- und Entladen.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass es sich bei einem verkehrsberuhigten Bereich nicht um eine Spielstraße handelt.

Für den südöstlichen Teil des Baugebietes Ährenkamp liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht vor. Hier bleibt es bei einer Tempo 30-Zone.

Die Gemeinde bittet um Kenntnisnahme und Beachtung der geänderten Regelungen.