Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht Entwurf des Lärmaktionsplans für Bundesbahnen


Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Entwurf des Lärmaktionsplans für Bundesbahnen der Runde 4 veröffentlicht. Dieser dient als umweltpolitisches Planungsinstrument und ermöglicht unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung an Schienenwegen des Bundes. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen langfristig zur Reduzierung der Umgebungslärmbelastung beizutragen.

Der Lärmaktionsplan bietet eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger sowie eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und Entscheidungsträger. Der Entwurf steht ab sofort auf der Website www.laermaktionsplanung-schiene.de zum Download bereit. Interessierte können über die Plattform Rückmeldungen zum Entwurf und dem Verfahren direkt an das Eisenbahn-Bundesamt senden.

An der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nahmen über 11.000 Bürgerinnen und Bürger teil. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten sie angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Die Auswertung zeigt, dass 95 Prozent der Teilnehmenden zu Hause Beeinträchtigungen erleben, vor allem am Abend (57%) und in der Nacht (67%), insbesondere durch Güterverkehr (81%). Maßnahmen an der Strecke (81%) und an den Fahrzeugen (72%) wurden als besonders wichtig für die Verbesserung der Lärmsituation erachtet.

Erstmals beteiligten sich über 300 Kommunen an einer separaten Beteiligungsmöglichkeit. 17% der Gemeinden schätzen sich als "äußerst hoch" durch Lärm belastet zu sein. Trotz Kritik am Schienenverkehr erkennen viele Kommunen die Vorteile und sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 20. November 2023 und läuft bis zum 2. Januar 2024. Während dieser Zeit kann die Öffentlichkeit den Entwurf des Lärmaktionsplans bewerten und Rückmeldungen zum Verfahren abgeben. Die Website www.laermaktionsplanung-schiene.de bietet Zugang zur Beteiligungsmöglichkeit. Die endgültige Veröffentlichung des Lärmaktionsplans erfolgt am 17. Juli 2024.