„Schlichten ist besser als richten“ Die Schiedsämter der Gemeinde Harsum stellen sich vor.


Die Schiedsämter der Gemeinde Harsum stellen sich am Do. 16.05.2024 auf dem Harsumer Wochenmarkt vor.


Am Harsumer-Markttag, Donnerstag, den 16.05.2024, von 14 bis 17:30 Uhr stehen die Schiedspersonen der beiden Schiedsämter Harsum 1 (Zuständigkeit für die Ortschaften Harsum und Klein Förste) und Harsum 2 (Zuständigkeit für alle anderen Harsumer Ortsteile) mit einem Infostand allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum Gespräch zur Verfügung.

Jedes der beiden Schiedsämter betreut ca. 6000 Personen. Wer die Harsumer Schiedspersonen persönlich kennenlernen möchte, sich schon immer einmal über die Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Schiedsamtes informieren wollte, oder „nur mal so“ eine Frage zu diesem Themenbereich hat, hat hier die Möglichkeit, dies völlig unverbindlich zu tun.

Wussten Sie schon, dass bei allen Nachbar-rechtsstreitigkeiten und vielen anderen Rechts-verfahren, vor der Möglichkeit eine Gerichtliche Klage einzureichen, zunächst ein Schlichtungsversuch mit Verhandlung vor dem Schiedsamt vorgeschrieben ist?

Auch bei vielen anderen Streitigkeiten und Problemen in der Nachbarschaft können die ehrenamtlichen Streitschlichter mit ihrem Fachwissen helfen. Häufig genügt schon ein kurzes sogenanntes „Tür- und Angel-Gespräch“, um Missverständnisse oder Probleme aus dem Wege zu räumen. Oft helfen die Schiedspersonen aber auch dabei überhaupt wieder miteinander ins Gespräch zu kommen.

Beide Harsum Schiedspersonen haben neben den Grundschulungen des BDS (Bundesverband Deutscher Schiedspersonen) in ihrer Freizeit viele Fachlehrgänge zu den Themenbereichen Nachbarrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Mediation besucht. Wenn beide Konfliktparteien es wünschen, können Schiedspersonen auch Mediationstechniken in einer Schiedsverhandlung anwenden und den Parteien damit Hilfestellung bei ihrer Problemlösung geben. Die Schiedspersonen sind im Ehrenamt tätig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und als Amtspersonen durch ihre zuständige Dienstbehörde, dem Amtsgericht Hildesheim, vereidigt.

In Schlichtungsverhandlungen werden übrigens keine Urteile gesprochen, sondern Vereinbarungen zwischen den Parteien geschlossen, die durch die Schiedsperson protokolliert und dadurch rechtssicher festgelegt werden. Sollten Sie am Do. 15.05.2024 zw. 14 bis 17:30 Uhr keine Zeit haben, oder aktuell eine dringende Frage zu einem der o.g. Themen haben, können Sie sich gern über u. g. Rufnummern oder E-Mail-Adressen an die für Ihren Wohnort zuständige Schiedsperson wenden.

Schiedsamt Harsum 1

für Harsum und Klein Förste

Schiedsmann Peter Hiller
Konrad-Adenauer-Straße 4,
31177 Harsum
Telefon: (05127) 4099449
E-Mail: peter.hiller@schiedsmann.de

Schiedsamt Harsum 2

für Adlum, Asel, Borsum, Hönnersum, Hüddessum, Machtsum und Rautenberg

Schiedsfrau Gisela Winter
Wilhelm-Kaune-Straße 14
31177 Harsum OT Adlum
Telefon: 0151 / 55551013
E-Mail: gisela.winter@schiedsfrau.de