Wehrrechtsänderungsgesetz - Widerspruch gegen die Weitergabe der Anschrift


Bekanntmachung


Gemäß § 58 Absatz 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die Meldebehörde verpflichtet, jährlich bis zum 31.03. eine Liste aller Personen zu übermitteln, die im folgenden Jahr 18 Jahre alt werden.

Diese Übermittlung der Daten soll der Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dienen.

Übermittelt werden:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Gegenwärtige Anschrift

Dieser Übermittlung kann beim Bürgerbüro der Gemeinde Harsum, Oststraße 27, 31177 Harsum widersprochen werden. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann auch von den Erziehungs-/Sorgeberechtigten eines Minderjährigen wahrgenommen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Widerspruch online über unsere Webseite

Bürgerdienste Online 

vorzunehmen.